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   BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78   

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BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78 (https://dejure.org/1978,830)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1978 - 1 B 147.78 (https://dejure.org/1978,830)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1978 - 1 B 147.78 (https://dejure.org/1978,830)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers - Gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden hat, ob das die Verurteilung begründende Verhalten im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles die Ausweisung geboten erscheinen läßt; leitet sie aus den strafrechtlichen Verurteilungen des Ausländers in Würdigung der zugrundeliegenden Sachverhalte die Befürchtung her, von dem Ausländer könnten auch in Zukunft Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, so liegen diese Erwägungen in den Grenzen pflichtgemäßer und sachgerechter Ermessensausübung (BVerwGE 35, 291 [294 f.]; 48, 299 [301 f.]).

    Für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung ist ohnehin die Sachlage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend (BVerwGE 48, 299 [305], Beschluß vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -).

  • BVerwG, 23.09.1976 - 1 B 7.76

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Kenntnis einer Straftat - Verlängerung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78
    Darüber hinaus versteht es sich von selbst, daß ordnungsgemäßem Verhalten eines Ausländers während eines gegen ihn anhängigen Strafverfahrens und nach seiner Ausweisung bei der Beurteilung der Erforderlichkeit dieser Maßnahme geringere Bedeutung zukommt als seinem früheren Verhalten, das zu diesen Verfahren geführt hat (Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 7.76 - und vom 4. Juli 1977 - BVerwG 1 B 107.77 -).
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden hat, ob das die Verurteilung begründende Verhalten im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles die Ausweisung geboten erscheinen läßt; leitet sie aus den strafrechtlichen Verurteilungen des Ausländers in Würdigung der zugrundeliegenden Sachverhalte die Befürchtung her, von dem Ausländer könnten auch in Zukunft Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, so liegen diese Erwägungen in den Grenzen pflichtgemäßer und sachgerechter Ermessensausübung (BVerwGE 35, 291 [294 f.]; 48, 299 [301 f.]).
  • BVerwG, 07.02.1973 - I B 87.72

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß ein im Ermessen liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere Gründe gestützt wird, grundsätzlich auch dann rechtmäßig ist, wenn nicht alle angezogenen Gründe ihn tragen, sondern unter Umständen nur einer (Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414] und vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 332.77 -).
  • BVerwG, 03.02.1978 - 1 B 26.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78
    Es handelt sich nicht um eine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage, die revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (Beschlüsse vom 6. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 289.77 - und vom 3. Februar 1978 - BVerwG 1 B 26.78 -).
  • BVerwG, 06.01.1978 - 1 B 332.77

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß ein im Ermessen liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere Gründe gestützt wird, grundsätzlich auch dann rechtmäßig ist, wenn nicht alle angezogenen Gründe ihn tragen, sondern unter Umständen nur einer (Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414] und vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 332.77 -).
  • BVerwG, 08.03.1977 - 1 B 15.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78
    Für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung ist ohnehin die Sachlage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend (BVerwGE 48, 299 [305], Beschluß vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -).
  • BVerwG, 09.06.1977 - 1 CB 25.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78
    Das gilt hier auch insoweit, als das Berufungsgericht nicht wegen der straffreien Führung des Klägers nach seiner zweiten Verurteilung die Gefahr eines neuen Straffälligwerdens für ausgeräumt erachtet hat (Beschluß vom 9. Juni 1977 - BVerwG 1 CB 25.77 -).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 28.77

    Erlaubnis der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

    Ein im behördlichen Ermessen stehender Verwaltungsakt, der wie hier auf mehrere Gründe gestützt wird, ist auch dann rechtmäßig, wenn nicht alle angezogenen Gründe ihn tragen, sondern unter Umständen nur einer, es sei denn, die Behörde macht von ihrem Ermessen dahin Gebrauch, daß alle Gründe zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414], vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78 und BVerwG 1 B 147.78 -).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 1 B 296.78

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf den Grund der

    Das gilt auch insoweit, als das Berufungsgericht nicht wegen der straffreien Führung des Klägers zwischen der letzten Verurteilung und dem Widerspruchsbescheid die Wiederholungsgefahr für ausgeräumt erachtet hat (Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -).

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß ein im Ermessen liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere Gründe gestützt wird, grundsätzlich auch dann rechtmäßig ist, wenn nicht alle angezogenen Gründe ihn tragen, sondern unter Umständen nur einer (Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -).

  • BVerwG, 29.07.1980 - 1 B 789.80
    Ob danach auf die Gefahr der Wiederholung geschlossen werden kann, beurteilt sich nach den besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles und ist im wesentlichen eine Frage der Beweis- und Tatsachenwürdigung, die grundsätzlich allein von den Tatsacheninstanzen zu entscheiden ist (Beschlüsse vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45], vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -).

    Das gilt auch für die Frage, ob und inwieweit eine solche Gefahr im Hinblick auf eine straffreie Führung in der Zwischenzeit als ausgeräumt erachtet werden kann (Beschlüsse vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -, vom 9. März 1979 - BVerwG 1 B 296.78 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 13 S 1099/96

    Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung - Dauer der

    Dies gilt jedoch nicht, wenn die Behörde von ihrem Ermessen dahin Gebrauch macht, daß alle Gründe zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (BVerwG, Beschl. v. 7.2.1973, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 29; BVerwG, Beschl. v. 27.6.1978 - 1 B 122.78 und 1 B 147.78).
  • BVerwG, 25.05.1979 - 1 CB 40.77

    Auswirkung des Nichterwerbs einer Fahrerlaubnis auf die behördliche Entscheidung

    Ob auf die Gefahr neuer Straftaten geschlossen werden kann, beurteilt sich ebenfalls nach den Umständen des Einzelfalls und ist im wesentlichen eine Frage der Beweis- und Tatsachenwürdigung, die grundsätzlich allein von den Instanzengerichten zu entscheiden ist, nicht aber eine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage, die revisionsgerichtlich zu klären wäre (Beschlüsse vom 3. Februar 1978 - BVerwG 1 B 26.78 - und vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -).
  • BVerwG, 29.05.1979 - 1 CB 51.77

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Pflichtgemäße

    Auch die Frage, ob auf die Gefahr neuer Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geschlossen werden darf, beurteilt sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls; sie ist im wesentlichen eine solche der Beweis- und Tatsachenwürdigung und daher grundsätzlich allein von den Instanzgerichten zu entscheiden (Beschlüsse vom 6. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 289.77 -, vom 3. Februar 1978 - BVerwG 1 B 26.78 - und vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -).
  • BVerwG, 20.03.1979 - 1 B 202.78

    Ausweisung eines Ausländers wegen Verurteilung wegen einer Straftat -

    Es handelt sich dabei nicht um eine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage, die revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (Beschlüsse vom 6. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 289.77 -, vom 3. Februar 1978 - BVerwG 1 B 26.78 -, vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -).
  • BVerwG, 14.11.1978 - 1 B 413.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Daß ein im Ermessen der Behörde liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere Gründe gestützt wird, grundsätzlich auch dann rechtmäßig ist, wenn nicht alle angezogenen Gründe ihn tragen, sondern unter Umständen nur einer, hat der Senat wiederholt entschieden (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 332.77 -, vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -).
  • BVerwG, 31.05.1979 - 1 B 101.78

    Relevanz des Zeitabstandes zwischen zwei strafrechtlichen Verurteilungen bei der

    Es handelt sich nicht um eine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage, die revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (Beschlüsse vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45], vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -).
  • BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 85.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung von

    Ob auf eine solche Wiederholungsgefahr geschlossen werden kann, beurteilt sich hier jedoch ausschließlich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls und ist deswegen keine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung beizumessen wäre (Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -).
  • BVerwG, 10.12.1980 - 1 B 844.80

    Ausweisung eines Ausländers - Verurteilung wegen Begehung von Straftaten -

  • BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 21.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

  • BVerwG, 09.08.1979 - 1 B 198.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtfertigung der

  • BVerwG, 08.06.1979 - 1 B 272.78

    Allgemeine Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 01.08.1979 - 1 B 629.79

    Ausweisung auf Grund generalpräventiver Erwägungen - Grundsätzliche Bedeutung

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